Lasst uns (was) bewegen

Artikel 31 der UN- Kinderrechtskonvention lautet: Das Recht auf Spiel, Ruhe und Freizeit! Diesen setzten wie täglich in unseren Einrichtungen in die Praxis um. Kindern und Jugendlichen den Raum und die äußeren Gegebenheiten zu schaffen, um sich spielerisch zu entwickeln, ist unser Auftrag. Spielen macht nicht nur Spaß, es stärkt die motorischen und sozialen Fähigkeiten, es ist die ursprünglichste Art zu lernen.
Wir möchten das alle Kinder auf der Welt spielen können und so in ihrer Entwicklung gestärkt werden!